2014: Neue Beitragsbemessungen für Kranken- und Rentenversicherung

Nachdem die Löhne und Gehälter in Deutschland im letzten Jahr wieder gestiegen sind, hat das Kabinett beschlossen, dass sich die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung im kommenden Jahr ändern.

Demnach erhöht sich die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) von derzeit 5.800 Euro auf 5.950 Euro und in der Rentenversicherung (Ost) von aktuell 4.900 Euro auf 5.000 Euro. Für die knappschaftliche Rentenversicherung gilt 2014 die Beitragsbemessungsgrenze von 7.300 Euro (West) bzw. 6.150 Euro (Ost). Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird im nächsten Jahr in ganz Deutschland bei 34.857 Euro pro Jahr betragen.

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ebenfalls bundesweit. In 2014 liegt sie bei 53.550 Euro pro Jahr (2013: 52.200 Euro). Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer(innen), die schon am 31.12.2002 versicherungsfrei waren, beträgt im kommenden Jahr 48.600 Euro (in diesem Jahr: 47.250 Euro). Sie entspricht der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen basieren auf der sogenannten Bezugsgröße, die jedes Jahr neu ermittelt und festgesetzt wird. Sie liegt 2014 in den alten Bundesländern bei 2.765 Euro po Monat (2013: 2.695 Euro) und in den neuen Bundesländern 2.345 Euro monatlich (2013: 2.275 Euro).