Totalschaden: Auch Kraftstoff muss ersetzt werden

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Solingen muss die gegnerische Versicherung nach einem Unfall mit Totalschaden auch den Kraftstoff ersetzen, der sich noch im Tank des kaputten Fahrzeugs befunden hat (Az.: 12 c 638/12). Darauf weist der ADAC hin.

Im konkreten Fall ging es um einen Unfall mit Totalschaden, bei dem das kaputte Auto noch 55 Liter Sprit im Tank hatte, als es zu dem Unfall kam. Dieser Kraftstoff hat, wenn man einen Preis von 1,40 Euro pro Liter zugrundelegt, einen Wert von 77 Euro und dieser muss von der Versicherung der Gegenseite erstattet werden, so das Solinger Gericht.

Abgesehen davon, dass es dem Gericht zufolge dem Geschädigten nicht zuzumuten gewesen sei, den Tankinhalt abzupumpen, hätte dies auch wiederum neue Kosten verursacht. Das Gericht wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass abgepumpter Sprit weniger wert sei als Kraftstoff von der Zapfsäule an der Tankstelle. Deshalb könne dem Geschädigten, der das Benzin nicht abgepumpt habe, nicht vorgeworfen werden, dass er gegen seine Schadenminderungspflicht verstoßen habe. Die gegnerische Versicherung kann sich also nicht auf einen derartigen Verstoß berufen und muss  den Wert des Tankinhalts ersetzen.