Urteil: Riester-Rente Gebühr nicht rechtmäßig

Wie die berichtet die “Süddeutsche Zeitung” (SZ) berichtet, darf ein früheres Tochterunternehmen des Heidelberger Finanzdienstleisters MLP nur ein Zehntel der ursprünglich geforderten Kosten als gebühr für die Riester Rente verlangen.So hat zumindest das Heidelberger Amtsgericht in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, wobei die die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

Die Formulierung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherers seien missverständlich gewesen und deswegen zu Gunsten des Kunden auszulegen (AZ: 30 C 122/06). Durch den Urteilsspruch spare der Kläger etwa 5.000 Euro an Abschluss- und Vertriebskosten, so die “SZ”, und zitiert dabei einen Heidelberger Anwalt.

Ein Kunde hat gegen einen zum 1. Januar 2002 bei der MLP Lebensversicherung abgeschlossenden Vertrag geklagt. Er hatte einen Vetrag über eine so genannte ‚"MLP Balance Invest Rentenversicherung" abgeschlossen, was einem staatlich geförderten Riester-Rentenvertrag gleichzusetzen ist.

In den Vertragsbedingungen hieß es, dass in den ersten zehn Jahren 0,692 Prozent der Beitragssumme an Abschluss- und Vertriebskosten fällig werden. Das Problem dabei ist gewesen, dass MLP jährlich 0,692 Prozent, also insgesamt 6,92 Prozent verlangen wollte, während der Kunde davon ausging, der Betrag sei nur einmal zu erbringen.