Ausländische TÜV-Plakette ungültig
Der TÜV Rheinland weist darauf hin, dass es im Ausland keine gültige TÜV-Plakette für ein in Deutschland zugelassenes Auto gibt. Die Hauptuntersuchung (HU), die strengen Regeln unterliegt, muss in Deutschland durchgeführt werden, um anerkannt zu werden. Experten raten deshalb dazu, schon vor dem Urlaub oder dem längeren Auslandsaufenthalt zu prüfen, wann die nächste HU fällig ist. Wenn sich jedoch ein Kfz-Halter für längere Zeit im Ausland aufhält und in dieser Zeit die Hauptuntersuchung seines Autos fällig wird, kann er die HU bei seiner Rückkehr nachholen. Dafür darf er sich aber nicht viel Zeit lassen, sondern muss dies umgehend nach der Rückkehr erledigen. Es heißt, die Hauptuntersuchung sei “unverzüglich und ohne schuldhafte Verzögerung” nachzuholen.
Außerdem sollte der Halter seine Kfz-Haftpflichtversicherungen über die Verzögerung informieren, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz auch in dieser Zeit bestehen bleibt. Empfehlenswert ist auch, das Auto bei einer ausländischen Prüforganisation auf seine Verkehrssicherheit hin überprüfen zu lassen, was allerdings nur dem Versicherungsschutz dient und keinesfalls die Hauptuntersuchung in Deutschland ersetzt, erklärt Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander vom TÜV Rheinland. Die Polizei ist allerdings dazu berechtigt, bei der Wiedereinreise in die Bundesrepublik ein Bußgeld wegen der abgelaufenen TÜV-Plakette zu verhängen, wenn der Halter nicht nachweisen kann, dass er sich längere Zeit im Ausland aufgehalten hat.
Abgelaufene deutsche TÜV-Plaketten dürfen von ausländischen Behörden nicht beanstandet werden. Wer jedoch mit einem Auto mit deutschem Kennzeichen länger als ein Jahr im Ausland unterwegs ist, benötigt in dem jeweiligen Land eine Zulassung für sein Auto. Für diese Autos führt der TÜV Rheinland in manchen Ländern wie Spanien oder Frankreich auch Fahrzeugprüfungen nach den dortigen nationalen Bestimmungen durch, so Sander.
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