Haftpflichtversicherung und Aufsichtspflicht
So oder ähnlich kommt es täglich in Deutschland vor: Die Mutter gibt die Kinder zum Spielen zu ihrer Freundin. Dort ruiniert das Kind nun unbeaufsichtigt mit Saft oder Cola den Teppich der Freundin. In solchen Fällen wird gerne mal bei der Haftpflichtversicherung geschwindelt. Das wäre gar nicht nötig, denn die Versicherung der Freundin muss in solchen Fällen für den Schaden aufkommen. Grund: Die Freundin hat ihre Aufsichtspflicht verletzt und muss deshalb auch für den durch die Kinder verursachten Schaden aufkommen. Vor dem Gesetzt gilt: Wer anderen einen Schaden zufügt, der muss auch dafür aufkommen. Das gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder. Nur ist es bei denen nicht so ganz einfach. Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind für das, was sie anstellen, überhaupt nicht verantwortlich.
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