Kfz-Versicherung: Teilkasko oder Vollkasko?

Kein Auto darf in Deutschland ohne Kfz-Haftpflichtversicherung unterwegs sein. Das ist gesetzliche geregelt. Die Wahl haben Autofahrer hingegen bei der Frage, ob zusätzlich zur Haftpflichtversicherung eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden soll.

Die Teilkasko-Variante ist günstiger, deckt aber auch entsprechend weniger Schäden ab.

Als Faustregel gilt: Wer einen Gebrauchtwagen ab einem Alter von etwa vier bis fünf Jahren sein eigen nennt, ist mit einer Teilkasko-Versicherung gut bedient. Für Besitzer jüngerer Autos oder von Neuwagen sollte es eine Vollkasko-Versicherung sein.

Wird das Auto mit einem Kredit bezahlt oder geleast, bleibt dem Käufer ohnehin kaum eine Wahl: Die meisten Banken und Leasinggesellschaften legen vertraglich fest, dass eine Vollkasko-Versicherung für den finanzierten Pkw abgeschlossen werden muss.