Gravierende Mängel bei der Beratung zur Geldanlage

Um die Bankkunden vor einer falschen Anlageberatung zu schützen, müssen die Banken seit drei Jahren ihren Kunden Beratungsprotokolle aushändigen und zu den besprochenen Produkten Informationsblätter ausgeben. Im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv untersuchte das Deutsche Institut für Servicequalität (DISQ) nun schon zum vierten Mal, ob diese Vorgaben inzwischen gut umgesetzt werden. Dazu wurde die Qualität der Beratungen von Filialbanken im Bereich Geldanlage genauer unter die Lupe genommen.

Auch wenn die Banken insgesamt ein gutes Ergebnis für ihre Beratungen erzielt haben, deckte die Untersuchung noch immer gravierende Mängel bei den Beratungsprotokollen auf. So wurden in jedem sechsten Beratungsgespräch die oben genannten gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt. Außerdem wurde in fast jedem dritten Gespräch verlangt, dass die Kunden das Beratungsprotokoll unterschreiben sollen, was gar nicht erforderlich ist. Im Gegenteil: DISQ-Geschäftsführer Markus Hamer weist darauf hin, dass eine solche Unterschrift “unter Verbrauchergesichtspunkten negativ einzuordnen” ist, “da damit die Position des Kunden im Streitfall geschwächt werden kann”.

Auch bei der Analyse der finanziellen Situation und der Berücksichtigung der Kundenwünsche gibt es nach wie vor Verbesserungsbedarf. Die Banken müssten viel mehr nach laufenden Darlehen, Vorsorgeaufwendungen, weiteren Einkünften oder Plänen der Kunden fragen, so Hamer.

Insgesamt konnte sich die Sparda-Bank Berlin als “Testsieger Beratung Geldanlage 2013” durchsetzen, gefolgt von der Sparda-Bank München und der Hamburger Volksbank. Die HypoVereinsbank erreichte Platz 4.