Falsche Rentenbescheide führen zu Schäden in Millionenhöhe

Laut dem Bundesrechnungshof hat die gesetzliche Rentenversicherung in der Vergangenheit dreistellige Millionenbeträge an Menschen ausgezahlt, die überhaupt keinen Rentenanspruch haben. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, das sich auf einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes beruft, sind die “Forderungen aus überzahlten Renten” bei allen 16 Rentenversicherungsträgern im Zeitraum 2006-2011 von 125 Millionen Euro auf 166 Millionen Euro gestiegen.

Allerdings ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen Fehlbeträge noch viel höher seien, heißt es in dem Prüfbericht. So wird auf zwei Regionalträger hingewiesen, deren Forderungsbestand nach eigenen Angaben um 10 Millionen Euro höher ist als in ihren Rechnungsergebnissen ausgewiesen. Diese Unstimmigkeiten sind den Rentenversicherungen zufolge häufig auf falsche Rentenbescheide (z.B. hinsichtlich eines Hinzuverdienstes oder das Ende einer Berufsausbildung bei Waisen) zurückzuführen. Der Rechnungshof weist jedoch darauf hin, dass die Gründe für eine Überzahlung nicht immer erfasst werden und dass deshalb auch die Häufigkeit derartiger Fälle nicht immer erkannt werde.

Der Focus berichtet weiter, dass laut den Rechnungsprüfern “nicht sichergestellt” sei , dass die Forderung der Rückzahlung der zu viel gezahlten Renten “unverzüglich und konsequent” erfolgt. Als Gegenbeispiel wird die DRV Nordbayern genannt, bei der “Bearbeitungsrückstände von bis zu vier Jahren” bestehen. Allerdings seien Fälle, in denen Renten über den Tod des Versicherten hinaus gezahlt werden, absolut selten, betont die DRV Bund gegenüber dem Magazin. Um eine derartige Überzahlung zu verhindern, wende man ein mehrstufiges Sicherheitssystem an, bei dem unter anderem regelmäßig die Sterbedaten zwischen den Standesämtern, Meldebehörden und der Rentenversicherung abgeglichen werden. Eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofes zu diesem Sachverhalt gibt es bislang nicht.