Haftpflicht: Urlaubsschäden nicht immer inbegriffen
Wer in den Urlaub fährt und dort zum Beispiel ein Ferienhaus anmietet, der sollte sich vorher unbedingt über seinen Versicherungsschutz vor Ort informieren. Im Regelfall werden Schäden, die an dem Haus entstehen, auch von den Versicherungen übernommen. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall ein Blick ins Kleingedruckte der Policen. In der Regel werden nämlich nur Schäden an der Immobilie übernommen und nicht Schäden, die zum Beispiel an den Einrichtungsgegenständen entstehen. Alle Dinge, die beweglich sind, fallen unter diese Regelung. Wer hier Ärger vermeiden möchte, der prüft seinen Vertrag vorher auf derartige Ausschlüsse. Gute Versicherungen umfassen auch die Absicherung von beweglichen Einrichtungsgegenständen.
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