Versicherungsschutz bei ehrenamtlicher Arbeit
Wer ehrenamtlich für zum Beispiel einen Verein oder eine andere Organisation tätig ist, der sollte unbedingt seinen Versicherungsstatus prüfen. Das gilt insbesondere für ehrenamtliche Tätigkeiten in verantwortlichen Positionen, zum Beispiel Trainer in Sportvereinen, etc. Zwar haben die meisten Organisationen eine Haftpflichtversicherung für ihre Mitarbeiter, die für alle Schäden, die durch normale Fahrlässigkeit entstehen, aufkommt, aber dennoch ist es ratsam hier nachzufragen und sich über den Versicherungsstatus aufklären zu lassen. Auch ein Check der eigenen Haftpflicht ist ratsam. Manche enthalten bereits einen Schutz für ehrenamtliche Tätigkeiten. Auch die Unfallversicherung ist wichtig. Es sollte abgeklärt werden, ob die Organisation eine so genannte „Gruppenunfallversicherung“ abgeschlossen hat. Wahlhelfer, Elternräte an Schulen oder Katastrophenschutzhelfer sind zum Beispiel innerhalb ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit über die Landesunfallkassen versichert.
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