S & K Anlageskandal: Betroffene sollten Anwalt aufsuchen
Letzte Woche wurden die beiden Geschäftsführer der Unternehmensgruppe S & K verhaftet. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wirft ihnen systematischen Betrug gegenüber Tausenden Anlegern vor, der Schaden wird auf eine Summe in dreistelliger Millionenhöhe geschätzt. Die Unternehmensgruppe hatte unter anderem geschlossene Immobilienfonds angeboten und soll über Jahre hinweg das Geld von Tausenden Anlegern veruntreut haben.
Von dem Skandal betroffen sind Anleger, die Anteile an geschlossenen Immobilienfonds bei der S & K Unternehmensgruppe, der DCM Deutsche Capital Management AG (DCM AG), der SHB Innovative Fondskonzepte AG und anderen Unternehmen gezeichnet haben, die mit S & K verbunden sind. Auch Anleger, die von der Asset Trust noch Geld für den Verkauf ihrer Lebensversicherungen bekommen sollen, müssen um ihre Auszahlung bangen.
Die Stiftung Warentest hatte in der Vergangenheit schon mehrfach vor den dubiosen Angeboten der S & K Unternehmensgruppe gewarnt und seit Dezember 2012 einen Immobilienfonds auf die Warnliste gesetzt. Möglicherweise können betroffene Anleger doch noch ihr Geld retten, wenn sie umgehend einen Anwalt aufsuchen. Die Stiftung Warentest rät aufgrund der komplizierten Sachlage zu einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Je nach Einzelfall können verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden. In einer aktuellen Mitteilung der Stiftung Warentest erklärt Peter Mattil, ebenfalls Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, dass z.B. bei der Verletzung von Beratungspflichten Schadenersatzansprüche gegen Berater möglich sind, dass aber auch Ansprüche gegen Treuhänder möglich sind oder aus Prospekthaftung geltend gemacht werden können oder aber Schadenersatzansprüche wegen Betrugs erhoben werden können.
Mattil weist darauf hin, dass Schadenersatzansprüche drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Betrug bekannt wird, verjähren. Das ist zwar in den meisten Fällen in dem aktuellen Skandal noch nicht der Fall, aber dennoch wird den Anlegern wegen der unklaren finanziellen Lage der Fonds ein schnelles Handeln empfohlen. Sollte die Unternehmensgruppe Insolvenz anmelden, besteht die Gefahr, dass bestehende Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Deshalb rät die Stiftung Warentest, dass betroffene Anleger über ihren Anwalt einen Arrest auf das von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Geld erwirken sollen, so dass sie hiervon bei Nachweis des ihnen entstandenen Schadens entschädigt werden können.
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