Vorsicht bei Abmeldung der Kfz-Versicherung

Wer im Begriff ist, seine Kfz-Versicherung zu kündigen, auch wenn zu einer neuen gewechselt wird, der sollte trotzdem vorsichtig sein. In einem Fall hatte der Betroffene seine Kfz-Versicherung gekündigt, weil er in eine neue wechseln wollte. Dies teilte er auch gemäß der Straßenverkehrsordnung der Kfz-Meldestelle mit. Zwischenzeitlich ergaben sich aber Probleme bei der Kündigung. Die Versicherung akzeptierte aufgrund der im Vertrag festgelegten Fristen die Kündigung nicht und der Betroffene musste dort bleiben und war auch weiter über diese Versicherung versichert. Da die Kfz-Meldestelle jedoch nichts mehr von ihm hörte, flatterte dem Pkw-Besitzer eine Kostenfestsetzung, inklusive einer Androhung der Stilllegung seines Wagens ins Haus. Und das wohl zu Recht, wie das OVG Lüneburg entschied. So ist es nicht entscheidend, ob eine Haftpflichtversicherung tatsächlich besteht, sondern ob die Zulassungsstelle davon Kenntnis hat. Da der Pkw-Besitzer diese Meldung aber vergaß, muss er die Schritte der Zulassungsstelle akzeptieren, da die Beamten nach Aktenlage entscheiden mussten.