Gefährliche Übergangszeit für Berufsanfänger

Während der gesamten Ausbildungszeit sind Kinder und Jugendliche über die private Haftpflichtversicherung der Eltern im Rahmen der Familiendeckung versichert. Sobald das Ausbildungsverhältnis jedoch endet, was zumeist unmittelbar nach der Prüfung der Fall ist, endet auch der Versicherungsschutz. Hier müssen die Azubis sich bereit frühzeitig kümmern, ansonsten ist kein Schutz mehr gegeben. Dieser tückische Zustand kann immer bei Überbrückungszeiten entstehen. Zum Beispiel dann, wenn das Kind erst einige Zeit nach der Schule mit dem Studium beginnt oder einen Auslandsaufenthalt zwischen zwei Abschnitte der Beschäftigung schiebt. Die Haftpflichtversicherung ist jedoch unverzichtbar. Kommt es zu einem Unfall, bei der eine andere Person geschädigt wird, haftet das Kind ansonsten in unbegrenzter Höhe mit dem eigenen Vermögen und Einkommen. Ein frühzeitiger Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung ist daher dringend anzuraten.