Kart-Unfall ist kein Betriebsunfall

Kart-Fahren erfreut sich in Zeiten, wo die Popularität der Formel-1 auf ihrem Höhepunkt ist, immer größerer Beliebtheit. So auch bei den Herstellern selbst. Im betroffenen Fall hat DaimlerChrysler Kart-Fahren für Betriebsangehörige, Pensionäre und deren Ehepartner bezuschusst. Ein Mann ist auf einer Kartbahn im nordhessischen Kaufungen verunglückt hat hatte sich einen komplizierten Bruch der Fußwurzel zugezogen. Die Folge war eine vier Monate lange Arbeitsunfähigkeit. Der Mann beantragte, dass er als Arbeitsunfall im Rahmen des Betriebssportes anerkannt wird.

Sein Anliegen wurde jedoch von der Berufsgenossenschaft Metall abgelehnt und auch seine Klage vor dem Sozialgericht Kassel scheiterte. Nach Ansicht der Richter, handelt es sich bei Motorsport nicht um Betriebssport, der eigentlich zum Ausgleich zu den betrieblichen Belastungen gedacht sei. Die Richter sehen Motorsport eher be- als entlastend. “Insofern ist es nicht zu rechtfertigen, Unfälle beim Kart-Fahren als gesetzlich unfallversichert anzusehen und die Arbeitgeber als alleinige Beitragszahler in der Unfallversicherung dafür haften zu lassen”, teilten die Richter in ihrem Urteil mit.