Es ist nicht immer Unfallflucht

Die Bremsen versagen und man fährt in der tiefen Nacht mit seinem Auto in eine Leitplanke. Was jetzt tun? Bislang war die gängige Auffassung so, dass man am Unfallort ausharren musste um nicht Unfallflucht zu begehen und so den Versicherungsschutz fahrlässig aufs Spiel zu setzen.

Dem ist aber nicht immer so. In einem Urteil entschied das Amtsgericht Homburg, dass ein Autofahrer, der oben geschilderten Unfall hatte, mit 20 Minuten lang genug gewartet und somit auch keine Unfallflucht begangen hat. Der Beklagte war in diesem Fall am Abend von der Fahrbahn abgekommen und in eine Leitplanke gerauscht. Den doch erheblichen Sachschaden an Leitplanke und Pkw meldete er aber erst am nächsten Morgen bei der Polizei, nachdem er in der Nacht über 20 Minuten am Unfallort ausgeharrt hatte. Die Haftpflichtversicherung erstattete den Schaden an der Leitplanke zunächst, forderte das gezahlte Geld dann aber vom Versicherten zurück. Ihrer Ansicht nach habe er Unfallflucht begangen, was gegen den Versicherungsvertrag verstößt.

Das Gericht entschied für den Versicherten und stellte zugleich fest, dass am Tag eine Wartezeit am Unfallort von 15 bis 20 Minuten angemessen ist. So waren die über 20 Minuten in der Nacht legitim. Zudem war im oben genannten Fall auch nicht zu erwarten, dass noch jemand in der Nacht die Stelle des Unfalls passiert oder die Polizei den Unfall aufnimmt. Die Versicherung musste also den Schaden in voller Höhe zahlen.