Wildunfall – wer zahlt?
Jahr für Jahr kommt es in Deutschland zu rund 250.000 Unfällen mit Wild, im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle auf deutschen Straßen an. Doch wer zahlt im Schadensfall? Die Stiftung Warentest erklärt in einer aktuellen Meldung, dass die Vollkaskoversicherung den Schaden immer übernimmt, doch bei der Teilkaskoversicherung kommt es darauf an, mit welchem Tier das Auto kollidiert ist.
In den Verträgen der Teilkaskoversicherung ist oft nur die Rede von einer Kostenübernahme bei Unfällen mit Haarwild. Zu Haarwild gehören laut dem Jagdgesetz unter anderem Dachse, Füchse, Hasen, Hirsche, Marder, Rehe und Wildschweine. Sogar Seehunde sind laut Jagdgesetz Haarwild und damit durch die Versicherungsverträge abgedeckt. Sehr viel wahrscheinlicher ist jedoch ein Wildunfall mit Vögeln wie z.B. Fasanen oder Hühnern oder auch größeren Nutztieren wie z.B. Kühen oder Haustieren wie Hunden oder Katzen.
In diesen Fällen zahlt die Teilkaskoversicherung jedoch grundsätzlich nicht, es gibt jedoch auch Anbieter, die ihre “Wildschadenklausel” erweitert haben, so die Stiftung Warentest. Als Beispiel wird der ADAC genannt, der in seinem Kompakttarif nicht nur “Haarwild laut Jagdgesetz”, sondern auch Unfälle mit Haus- und Nutztieren versichert. Im teureren ADAC-Tarif Komfort Vario wird die Klausel sogar auf “Tiere jeder anderen Art” erweitert. Letzteres ist auch bei dem Premium- und Komforttarif der Admiral Direkt der Fall. Andere Anbieter listen genau auf, welche Unfälle mit anderen Tierarten in ihren teureren Tarifen ebenfalls versichert sind: Bei der Asstel sind dies im Plus- und Komforttarif z.B. Hunde, Katzen, Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen.
Die Stiftung Warentest weist jedoch darauf hin, dass es auch in Tarifen, in denen “Tiere aller Art” ausgewiesen sind, nicht immer zu einer Kostenübernahme kommt, wenn Kleintiere wie Hasen, Füchse oder Kaninchen beteiligt sind. Da der Schaden durch einen Zusammenstoß mit dem Tier in der Regel hier kleiner ist als durch ein missglücktes Ausweichmanöver raten die Experten dazu, lieber einen Aufprall zu riskieren. Ansonsten könnte sich die Teilkaskoversicherung weigern, den Schaden zu übernehmen.
Wer in einer ländlichen Region wohnt oder häufig auf Landstraßen unterwegs ist, sollte in seinen Versicherungsbedingungen nachlesen, welche Wildunfälle versichert sind. Gerade in älteren Verträgen ist die Wildschadenklausel oft nicht erweitert. Hier lohnt es sich, abzuwägen, die Versicherung zu wechseln, denn viele neue Tarife bieten die Erweiterung auch ohne Zuschlag.
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