Haftpflichtversicherung: Vorsicht bei der Probefahrt
Wer sein Auto privat verkaufen möchte, der sollte sehr achtsam sein, wenn der eventuelle neue Besitzer eine Probefahrt machen möchte. Wer einem Fremden die Autoschlüssel übergibt, der spielt fahrlässig mit seinem Versicherungsschutz. Man stelle sich den folgenden Fall vor: Sie geben einem potentiellen Käufer die Schlüssel, damit dieser mit Ihrem PKW eine Probefahrt machen kann. Kehrt dieser nun nie zurück und klaut das Auto, muss die Versicherung nicht zahlen. Das ist deshalb so, weil die Versicherungen bei einem Diebstahl immer von einem Gewahrsamsbruch ausgehen. Der ist aber nur gegeben, wenn Ihnen der PKW gegen Ihren Willen abgenommen wurde, was im Fall einer Probefahrt nicht so ist. Doch man kann sich gegen eine solche Situation schützen. Am besten sollten Sie vom Interessenten den Ausweis oder den Führerschein für die Zeit der Probefahrt als Pfand nehmen. Wir nun trotzdem der PKW gestohlen, haben Sie nicht mehr fahrlässig gehandelt. Sie sollten sich also genau überlegen, ob Sie eine Probefahrt ohne Ihre Anwesenheit gestatten und im Zweifelsfall einfach mitfahren.
- Fairness-Check bei Kfz-Versicherungen - 24. Mai 2014
- BGH-Urteil: Bearbeitungsgebühren für Kredite unzulässig - 18. Mai 2014
- Freies Fahren auf Rennstrecke nicht versichert - 12. Mai 2014