Altersvorsorge – manchmal bleibt nur der Griff zum Tafelsilber

Der Abschluss einer Lebensversicherung (LV) ist nach wie vor die gängigste Form, um das Alter finanziell abzusichern. Als keine andere Geldanlage kann sie gleichzeitig 2 Aufgaben bedienen: der Versicherer zahlt die Versicherungssumme sowohl im Todes- als auch im Erlebensfall aus. Die Kombination ist deshalb einzigartig – die Familie bleibt bei einem Todesfall nicht ohne finanzielle Mittel da und es wird für den Ruhestand das Geld auf die hohe Kante gelegt. Man kann jedoch auch nur den Todesfall absichern. Dafür ist die Risikolebensversicherung vorgesehen. Soll aber einzig und allein für das Alter gespart werden, kommt man am Abschluss einer Rentenversicherung nicht vorbei. Es ist in dieser Hinsicht günstiger, weil man dann die Kosten für die Todesfallabsicherung sparen kann. Fondsgebunden oder Kapitalbildend – welche Form der Kapitalanlage ist für mich am besten geeignet? Für die Versicherten geht aus beiden Formen der Kapitalbildung gemeinsamer Vorteil heraus – Kapitalbildend- wie auch Fondsgebundene Lebensversicherung bieten einen hohen Sicherheitslevel, weil sie beide vom Gesetzgeber geschützt sind. Es kann jedoch ein wenig riskant sein, das jahrelang angesparte Geld nur einem einzelnen Versicherer anzuvertrauen. Das gilt in besonderem Maß für längerfristige Verträge, die über 20 und mehr Jahre laufen. Daher gilt es als ungeschriebene Regel: in jüngeren Jahren Abschluss einer fondsgebundenen- und ab 50 einer kapitalbindenden Lebensversicherung.

Neue Spielregeln – steuerliche Vorteile bei Lebensversicherungen nicht mehr so attraktiv

Die Rentenreform hat dem Lebensversicherungsboom einen Dämpfer verpasst. Für all die Verträge, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, fällt das attraktive Steuerprivileg weg, was in der Praxis bedeutet, dass man bei der Auszahlung der Versicherungsleistung von dem Staat kräftig zu Kasse gebeten wird. Ganz anders sieht es bei den Risikopolicen aus. Bei dieser Form der Geldanlage sind die Beiträge steuerlich absetzbar. Einmalige Kapitalzahlungen sind nach wie vor steuerfrei. Versteuert werden dagegen bei einem Versicherungsfall die Rentenzahlungen (z.B. bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung).

Vorzeitige Vertragsende – wie gehen Sie am besten vor

Das vorzeitige Beenden einer Lebensversicherung führt für die Versicherten immer zu Geldverlusten. Wie Sie die Situation des vorzeitigen Vertragsendes am besten meistern erfahren Sie auf diesem Portal. Es wird grob geschätzt, dass die dadurch für die Kunden der Versicherungsgesellschaften entstandene Kosten bzw. Verluste jährlich in die Milliarden gehen. Der Grund dafür ist die hohe Kostenbelastung bei den meisten Angeboten in den ersten Jahren der Versicherungslaufzeit. Als logische Schlussfolgerung bleibt es nicht mehr viel vom Eingezahlten auf dem Konto, wenn solcher Vertrag zu früh gekündigt wird. Lediglich für die Verträge die nach 2008 abgeschlossen wurden sind kleine Mindestrückzahlungen borgeschrieben.