DEVK Versicherung mit neuer Pflegetagegeldversicherung
Die DEVK Versicherung bietet eine neue Pflegetagegeldversicherung an. Mit ihr wendet sich der Versicherer an Kunden, die sich mit Blick auf die Pflegebedürftigkeit in der Stufe III absichern wollen.
Wie auf www.versicherungszentrum.de/versicherungsgesellschaften/devk.php deutlich wird, verzichtet der Kölner Konzern bei dem neuen Angebot auf Gesundheitsfragen. Allerdings werden von der DEVK von Beginn an Patienten mit bestimmten Krankheiten ausgeschlossen. Bezugnehmend auf Informationen von www.devk.de handelt es sich um Patienten die an Rheuma, Muskelerkrankungen und Herzerkrankungen leiden. Doch auch Sucht, Diabetes, sowie Erkrankungen des Gehirns sind Ausschlusskriterien.
Dr. Hans Willi Siegberg, Vorstand der DEVK Krankenversicherung, erklärte, dass das Unternehmen bei der neuen Pflegetagegeldversicherung nach einer Reihe von Erkrankungen fragen würde, die den Erfahrungen zufolge hier zu einer Pflegebedürftigkeit führen können. Darüber hinaus werden die Kunden von den Vermittlern explizit auf die Ausschlüsse hingewiesen.
Ist ein Versicherungsnehmer erst nach Abschluss von einer Erkrankung betroffen, wird der Versicherungsschutz durch die Diagnosen nicht eingeschränkt. Bei der Pflegetagegeldversicherung handelt es sich um eine Zusatzpolice. Vor deren Abschluss werden von der DEVK keine allgemeinen Gesundheitsfragen gestellt. Siegberg betonte, dass es sich hierbei um einen Test zur Umsetzbarkeit des Angebots handele.
In Deutschland sind derzeit mehr als zwei Millionen Menschen pflegebedürftig. Dabei haben 20 Prozent der Betroffenen das Rentenalter noch nicht erreicht. Die Betroffenen müssen sich im Zuge der Pflegebedürftigkeit nicht nur mit körperlichen Einschränkungen abfinden, sondern kämpfen auch mit erheblichen finanziellen Belastungen. Durch die Pflegetagegeldversicherung werden die Betroffenen vor den pflegebedingten Kostenrisiken geschützt.
Die neue Pflegetagegeldversicherung der DEVK umfasst den Pflege-Assistance-Service. Er bietet eine praktische Unterstützung bei Fragen zur Pflege. Für Betroffene und deren Familien stellt die Pflegebedürftigkeit eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Pflegeleistungen gehen mit hohen finanziellen Aufwendungen einher. Durch die gesetzliche Pflegeversicherung wird grundsätzlich nur ein Bruchteil der Pflegekosten abgedeckt. Hohe Restkosten sind die Folge und zehren meist am Vermögen der Betroffenen. Dabei zwingen sie die Pflegebedürftigen nicht selten zum Verkauf des vorhandenen Wohneigentums oder stellen für Kinder und Ehepartner eine Belastung dar.
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