Steuern auf Selbstbehalt in der Kfz-Versicherung?

Auf Autofahrer könnten zukünftig noch mehr Kosten zukommen. Ende Mai hat das Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf zur Änderung des Versicherungssteuergesetzes veröffentlicht, nach dem nicht nur wie bislang die Beiträge für die Kfz-Versicherung, sondern zukünftig auch der Selbstbehalt im Schadensfall besteuert werden soll.

Gegenüber der “Financial Times Deutschland” (FTD) bestätigte eine Sprecherin des Finanzministeriums die geplante Änderung. Die Besteuerung des Selbstbehalts wird von ihr so begründet: Die Selbstbeteiligung ist – genauso wie der Versicherungsbeitrag – eine Leistung an den Versicherer und nur beides zusammen gewährleiste den vorgeschriebenen Deckungsschutz. Deshalb sei auch beides gleichermaßen steuerpflichtig.

Industrie und Versicherungen übten bereits scharfe Kritik an dem Vorhaben. So erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Versicherungs-Schutzverbands (DVS) gegenüber der FTD, den Selbstbehalt als legitimes Mittel für die Vereinfachung des Risikotransfers. Dieser würde von der geplanten Gesetzesänderung konterkariert. Außerdem sei der hierfür notwendige administrative Aufwand im Vergleich zu den erwarteten zusätzlichen Steuereinnahmen unverhältnismäßig hoch. Auch ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sprach sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus.

Ob das Gesetz jedoch tatsächlich in dieser Form in Kraft tritt, ist noch ungewiss. Bis November müssten Bundestag und Bundesrat ihre Zustimmung erteilen.