Infos zur Amtshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung
Im öffentlichen Dienst wissen viele Beschäftige nicht, wie gravierend die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht gestaltet sein können. Grundsätzlich haftet der Verursacher eines Schadens auch dann für diesen, wenn er im Beruf angerichtet wurde. Dabei spielen weder sein Einkommen, noch die Vermögenssituation eine Rolle.
Von der gesetzlichen Haftpflichtregelung wird sogar eine unbegrenzte Haftung für Schäden vorgesehen. Im Haftpflichtfall müssen demnach von den Betroffenen alle Schäden aus dem Privatvermögen beglichen werden. Dabei ist grundlegend auch das Einkommen des Versicherten nicht geschützt. Angestellte des öffentlichen Dienstes haften ebenso wie Personen, die verbeamtet wurden, laut §839 des Bürgerlichen Gesetzbuches für sämtliche Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die in Verbindung mit ihrer beruflichen Tätigkeit verursacht wurden.
Eine Absicherung für Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte ist durch den Abschluss einer Amtshaftpflichtversicherung möglich. Sowohl bei der HUK24 als auch bei anderen Versicherungsgesellschaften stehen entsprechende Haftpflichtversicherungen für diese Klientel zur Verfügung. Durch diese Versicherung werden die finanziellen Folgen übernommen, die infolge von Unfällen und Fehlern entstanden sind, die im Rahmen des öffentlichen Dienstes verschuldet wurden. Eine solche Absicherung ist aber nicht nur für verbeamtete Lehrer sinnvoll.
Auch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die in der Verwaltung tätig sind, können im Laufe ihres Berufslebens mit enormen Schadenersatzforderungen konfrontiert werden. Der Entscheidungsträger von unterschiedlichen Ämtern haftet im Falle einer gerichtlichen Verhandlung beispielsweise immer für die entstehenden Prozesskosten. Die Prozesskosten würden in diesem Fall von der Amtshaftpflichtversicherung übernommen werden.
Angebote wie die Amts-Haftpflicht-Versicherung der Provinzial stehen meist in Verbindung mit unterschiedlichen Leistungen zur Verfügung. Grundsätzlich sollte bei dem Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung nicht nur der Preis zählen. In einen Vergleich sollten grundsätzlich auch die verschiedenen Leistungen einfließen. Mit Blick auf die Gestaltung weist die Dienstherrenhaftpflichtversicherung wesentliche Gemeinsamkeiten mit der privaten Haftpflichtversicherung auf. Demnach wird im Rahmen des Vertrags eine feste Versicherungssumme vereinbart. Diese stellt das maximale Leistungsspektrum pro Schadensfall dar.
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