Direktversicherungen bieten sich als betriebliche Altersvorsorge an

Direktversicherungen können als einfaches Modell der betrieblichen Altersvorsorge in Anspruch genommen werden. Sie bieten sich an, um ein zusätzliches finanzielles Polster für den Ruhestand anzusparen.

Der Abschluss einer Direktversicherung ist bei vielen Versicherungsgesellschaften möglich. Versicherer wie z.B. die Direct Line halten eine Vielzahl an unterschiedlichen Offerten bereit, die eine möglichst perfekte Absicherung realisieren sollen. Die Direktversicherung wird durch eine Gehaltsumwandlung gestemmt. Demnach werden Teile des Bruttogehalts des jeweiligen Arbeitnehmers für dessen Altersvorsorge angespart.

Versicherer wie die Allianz oder auch der Direktversicherer CosmosDirekt halten eine Vielzahl an unterschiedlichen Versicherungen bereit, die sich als Altersvorsorge anbieten. Einen Überblick über die unterschiedlichen Versicherungen bietet das Internet. So stellt auch Versicherungszentrum.de eine große Zahl von Versicherungen detailliert vor und bringt Licht in den Angebotsdschungel.

Für die Beiträge, die durch die Gehaltsumwandlung bestritten werden, muss der Arbeitnehmer keine Steuern zahlen. Während der Zeit, in der Beiträge gezahlt werden, ist von der Sparphase die Rede. Sie kann sich je nach Alter des Arbeitnehmers über ein unterschiedlich langes Zeitfenster erstrecken. Bei der Direktversicherung wird grundsätzlich zwischen Ansparphase und Leistungsphase unterschieden.

Dabei bietet sich die Gehaltsumwandlung für Arbeitnehmer an, die aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbeträge keine Aufwendungen mehr zur Altersvorsorge steuerlich als Sonderausgaben absetzen können. Ein weiteres wichtiges Merkmal zur Direktversicherung ist die Mitgliedschaft in der PKV.

Zu berücksichtigen ist, dass auf die Auszahlungen aus einer Direktversicherung grundsätzlich Sozialbeiträge für die gesetzliche Krankenkasse zu entrichten sind. Beschlossen wurde diese Verpflichtung nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004. Die Regelung gilt jedoch auch für die Direktversicherungen, die bereits zuvor abgeschlossen wurden. Ein Vorteil ist, dass die Direktversicherung nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Der Vorsorgevertrag wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich auf den Arbeitnehmer übertragen. Grundlegend besteht die Möglichkeit, die Direktversicherung mit eigenen Mitteln zu finanzieren. Sie kann in diesem Fall aber auch beitragsfrei gestellt werden.