Raucherpausen sind nicht versichert

Das Rauchen in öffentlichen Gebäuden ist schon lange verboten, doch wie sieht es mit Raucherpausen der Mitarbeiter aus? In einer aktuellen Meldung weist die Stiftung Warentest über die derzeitige Rechtslage zum Thema Raucherpausen hin.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Raucherpause, daher dürfen Arbeitgeber die Extrapause für Raucher abschaffen, wenn sie das möchten. Begründung: Rauchen ist “keine zulässige Arbeitsunterbrechung” ist wie z.B. der Toilettengang, erklärt DGB-Rechtsexpertin Martina Perreng. Weiterhin dürfen Arbeitgeber selbst entscheiden, ob ihre Mitarbeiter für ihre Rauchpause ausstempeln oder ein Pausenbuch führen müssen. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz riskieren Mitarbeiter, die sich an eine solche Weisung nicht halten, eine Abmahnung oder sogar Kündigung (Az.: 10SA 712/09).

Stefan Boltz, Pressesprecher der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zigarettenpause selbst und auch der Weg dorthin “nicht unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung” fallen. Mit anderen Worten: Wer auf dem Weg zur oder bei der Zigarettenpause einen Unfall erleidet und deshalb lange erkrankt oder einen dauerhaften Schaden erleidet, hat keinen Anspruch auf Verletztengeld oder Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt sowohl für Mitarbeiter, die für jede Zigarettenpause ausstempeln müssen als auch für Mitarbeiter, die ohne schriftlichen Nachweis eine Zigarette rauchen dürfen.