Gebühren für Kreditbearbeitungen nicht zulässig
Nach einem Urteil des Landgerichts Itzehoe darf eine Bank für die Bearbeitung eines Darlehens keine Gebühren verlangen (Az.: 7 O 292/10). Darauf weist die Fachzeitschrift “NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht” hin.
Im konkreten Fall hatte ein Kunde bei einer Bank einen Kredit in Höhe von 11.000 Euro beantragt. Bei der Bewilligung sollte er eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4% der Darlehenssumme bezahlen, was in seinem Fall knapp 500 Euro entsprach. Als der Kunde mit der Zahlung seiner Kreditraten in Rückstand geriet, kündigte die Bank das Darlehen. Diese Kündigung ist laut Gericht allerdings nicht rechtmäßig, da der Rückstand des Kunden sich nicht auf mindestens zwei aufeinanderfolgende Teilzahlungen oder 5% des Nennbetrags belief. Die Bank hatt die 4%-ige Bearbeitungsgebühr in den Rückstand eingerechnet, was unzulässig war.
Nach Ansicht des Gerichts benachteiligt die entsprechende Klausel den Bankkunden auf unangemessene Weise, da die Bank das Darlehen ja in ihrem eigenen Interesse bearbeitet. Die dabei anfallenden Kosten dürfe sie nicht auf den Kunden abwälzen. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten seien ungültig, so das Gericht.
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