Unfallversicherung: Gesetzlicher Schutz nur bei der Arbeit
Knapp sieben Millionen Unfallverletzte registrierten die Statistiker im vergangenen Jahr. Mehr als drei Mal so häufig wie am Arbeitsplatz geschahen Unfälle in der Freizeit.
Dieses Verhältnis unterstreicht die Bedeutung der privaten Unfallversicherung. Während nämlich für die Folgen einer Verletzung am Arbeitsplatz sowie auf dem Weg zur Arbeitsstelle und nach Hause die gesetzliche Unfallversicherung aufkommt, existiert kein genereller Schutz für Unfälle in der Freizeit.
Wer sich auch in diesem Bereich vor den finanziellen Folgen einer Verletzung schützen will, der muss deshalb eine private Unfallversicherung abschließen.
Letzte Artikel von Stephan (Alle anzeigen)
- Mit ‚“Wohn-Riester“ zur eigenen Immobilie - 6. Juni 2006
- Wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben? - 6. Juni 2006
- Krankenkassebeiträge steigen auf breiter Front - 6. Juni 2006