Belehrungen über Zahlungsverzug müssen deutlich sein
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg müssen Versicherungen ihre Kunden deutlicher darüber belehren, dass der Versicherungsschutz verloren gehen kann, wenn die Erstprämie nicht fristgerecht bezahlt wird (Az.: 4 U 94/10).
Im konkreten Fall ging es um eine Versicherung, die nicht für die Kosten eines Autounfalls aufkommen wollte, weil der Versicherte die Erstprämie noch nicht bezahlt hatte. Die Versicherung hatte auf Seite 3 des Versicherungsscheins darauf hingewiesen, welche Konsequenzen eine nicht fristgerechte Zahlung der Erstprämie haben kann.
Das OLG sah diesen Hinweis auf der dritten Seite jedoch nicht als ausreichend an und erklärte, dass der Versicherte bereits auf der ersten Seite, also der Vorderseite der Unterlagen, über die Folgen der Nichtzahlung informiert werden muss. Damit diese Klausel wirksam wird, muss sie im Rahmen einer auffälligen, d.h. besonders deutlichen und eindringlichen Form dem Versicherten mitgeteilt werden.
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