Keine Kreditrückzahlung bei verbundenen Geschäften

Nach einem Urteil des Landgerichts Schwerin muss ein Kunde einen Kredit nicht zurückzahlen, mit dem er die Finanzierung einer verlustreichen Lebensversicherung unternommen hatte (Az.: 1 O 59/10). Auf dieses Urteil weist die Stiftung Warentest in einer aktuellen Mitteilung hin.

Im konkreten Fall hatte ein Mann bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank einen Kredit aufgenommen. Mit der Kreditsumme finanzierte er im Jahr 2002 eine fondsgebundene Lebensversicherung des britischen Unternehmens Clerical Medical Investment (CMI), die ihm wegen der hohen Renditeversprechen sehr attraktiv erschien. Teilweise wurden Renditeprognosen von 8,5% abgegeben. Tatsächlich machte er mit dieser Investition jedoch hohe Verluste.

Das Landgericht Schwerin entschied, dass der Kunde den Kredit nicht an die Bank zurückzahlen muss, weil diese sich bewusst in das Geschäft einbinden ließ, obwohl die Renditeversprechen nicht erfüllt werden könnten. Weil es sich bei dem Versicherungsvertrag und Darlehensvertrag um “verbundene Geschäfte” handelte, ist die Forderung nach einer Rückzahlung der Darlehenssumme nicht wirksam. Da sowohl die betroffene Bank als auch CMI Berufung eingelegt haben, ist das Urteil des Schweriner Landgerichts allerdings noch nicht rechtskräftig.