Versicherung muss für Schäden durch gefällte Bäume haften

Mit Beginn des Frühlings zieht es immer mehr Menschen in den Garten, der nach den langen Wintermonaten oft generalüberholt werden muss. Manche nutzen diese Zeit, um störende Bäume im Garten zu fällen. Doch wer haftet eigentlich für Schäden, die beim oder durch das Baumfällen entstehen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vor kurzem entschieden, dass solche Schäden von der Haftpflichtversicherung abgesichert sind. Im konkreten Fall hatte ein Mann drei Pappeln in seinem Garten gefällt, wovon eine auf das Dach des Nachbarhauses gefallen ist. Der Schaden belief sich auf 7.200 Euro, doch die Haftpflichtversicherung des Baumfällers wollte den Schaden nicht übernehmen. Begründung: Das Fällen von Bäumen stelle eine „ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung“ dar, und diese sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.

Dieser Argumentation folgte der BGH jedoch nicht. Sämtliche Gartenarbeiten (und dazu zählt nach Ansicht der Karlsruher Richter auch das Fällen von Bäumen im eigenen Garten) sind normale Tätigkeiten von Privatleuten und deshalb natürlich auch über die Haftpflichtversicherung versichert, hieß es (Az.: BGH IV ZR 115/10).