Unfallversicherung auch bei Betriebssport

In vielen Unternehmen wird den Mitarbeitern die Möglichkeit zum Betriebssport geboten. Fußball, Tennis oder Handball, die Angebote sind hier vielfältig. Ein Versicherungsschutz bei Sportunfällen ist auch beim Betriebssport gewährleistet, es müssen allerdings einige Kriterien erfüllt sein. Der Sport muss als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz dienen, die Sportart spielt hierbei keine Rolle. Die Mitarbeiter eines Unternehmens sind in der Regel also auch beim Betriebssport gesetzlich versichert. Darauf weisen die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung hin.

Der Betriebssport muss nur regelmäßig stattfinden und ein klarer organisatorischer Bezug zum Unternehmen bestehen. Dieser Fall tritt zum Besipiel ein wenn der Arbeitgeber den Raum zur Verfügung stellt oder feste Zeiten für den Sport vorgibt. Ferner müssen die Teilnehmer im Wesentlichen Beschäftigte des Betriebes sein, es können sich dabei aber auch die Betriebssportgemeinschaften mehrerer Unternehmen zu überbetrieblichen Sportgruppen zusammenschließen. Versichert sind die Mitarbeiter nicht nur beim Betriebssport selbst, sondern auch auf dem Weg dorthin und zurück nach Hause oder zum Arbeitsplatz. Wichtig ist jedoch, dass nicht sportliche Höchstleistungen oder die Teilnahme an Wettkämpfen im Mittelpunkt stehen.