Kabinett beschließt Pflegereform

Das Bundeskabinett hab die Pflegereform der schwarz-gelben Koalition zugestimmt. Somit werden die Beiträge zur Pflegeversicherung von derzeit 1,95% zum 1. Januar 2013 auf 2,05% (Kinderlose: 2,3%) steigen. Die Beitragserhöhung soll 2013 rund 1,4 Milliarden Euro in die Pflegekasse spülen, für die folgenden Jahre wird mit Mehreinnahmen von 1,18 und 1,22 Milliarden Euro gerechnet.

Der größte Teil des zusätzlichen Geldes soll in die Verbesserung der Leistungen fließen, insbesondere Demenzkranke sollen zukünftig mehr von der Pflegeversicherung profitieren. Betroffene, die keiner Pflegestufe zugeordnet sind und von Angehörigen zuhause betreut werden, erhalten derzeit 100 Euro pro Monat (200 Euro bei besonderem Bedarf) und sollen zukünftig 220 Euro (320 Euro be besonderem Bedarf) erhalten. Werden sie von einem Pflegedienst erhöht, soll das Pflegegeld auf 325 bzw. 425 Euro steigen.

Eine weitere Änderung ist, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zukünftig nicht mehr einzelne Leistungen beanspruchen können, sondern ein Zeitvolumen wählen können sollen, in dem bestimmte Leistungen erbracht werden. Auch die Leistungen in Pflegestufe 1 und 2 sollen verbessert werden. Darüber hinaus ist eine Förderung von Pflege-Wohngemeinsschaften und eine flexiblere Handhabung von Leistungen geplant. Außerdem soll die Begutachtung von Pflegefällen vereinfacht werden.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) erklärt das Ziel der Reform sei es, “die Pflege zukunftsfest zu machen” und Möglichkeiten zu schaffen, mit denen “Menschen so lange wie möglich zu Hause bleiben können”. Nach dem Beschluss der Pflegereform durch das Kabinett muss nun der Bundestag über den Gesetzentwurf beraten.

Weiterhin offen ist die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, was vielerorts kritisiert wird. Bahr betonte jedoch, dass man auch daran arbeite, dass es aber bei der neuen Begriffsbildung noch einige Hindernisse gebe, wie z.B. die neuen Begutachtungskriterien und Abgrenzungen zu anderen Sozialleistungen.