Haftpflichtversicherung: Sturz bei Eis und Schnee

Immobilienbesitzer müssen dafür sorgen, dass die Bürgersteige vor ihrem Haus zu den vorgeschriebenen Zeiten von Schnee und Eis befreit sind. Vermieter können diese Pflicht mit Hilfe von Mietvertrag und Hausordnung auf die Mieter übertragen.

Kommt der Mieter, der mit dem Schneeräumen an der Reihe ist, seiner Pflicht nicht nach, so haftet er für Unfälle, die ein Passant auf eisigem Grund erleidet. Je nach Schweregrad der Verletzung können hier hohe Kosten entstehen – insbesondere dann, wenn der Sturz eine zeitweise oder gar dauerhafte Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht.

Normalerweise übernimmt solche Zahlungen die private Haftpflichtversicherung des Mieters, der den Bürgersteig hätte räumen müssen. Kann ihm jedoch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, ist der Versicherungsschutz ganz oder teilweise in Gefahr.