BaFin verhängt Bußgelder wegen mangelhafter Beratungsprotokolle

Seit 2010 müssen Banken ihre Beratungsgespräche für Geldanlagen protokollieren. In diesem Protokoll muss unter anderem der Anlass und die Dauer des Gesprächs, das Anliegen des Kunden und die Empfehlungen des Beraters mit entsprechender Begründung dokumentiert werden. Allerdings kommen viele Banken dieser Pflicht nur unzureichend nach, immer wieder gab es Kritik an mangelhaft ausgefüllten Beratungsprotokollen.

Erst letzte Woche veröffentlichten Verbraucherschützer die Ergebnisse einer Untersuchung, in der nicht ein Beratungsprotokoll von 50 getesteten vollständig war. Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen berichtete, weigerten sich 10 von 50 Banken, ihren Kunden die Protokolle auszuhändigen, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind und in 40% der Fälle mussten die Kunden unnötigerweise das Protokoll unterschreiben.

Nun hat auch die Finanzaufsicht BaFin reagiert, die schon im Frühjahr 2010 massive Mängel bei der Führung der Beratungsprotokolle angemahnt hat. Zum ersten Mal wurden aus diesem Grund Bußgelder gegen zwei Banken verhängt. Die Bußgelder betragen 18.000 und 26.000 Euro, allerdings läuft aktuell noch der Einspruch der betroffenen Banken. Insgesamt wurden 10 Bußgeldverfahren eingeleitet. Die BaFin ist dazu berechtigt je nach Art der Vorwürfe Bußgelder in Höhe von maximal 50.000 Euro zu verhängen, in den vorliegenden Fällen wurde der “Bußgeldrahmen nahezu ausgeschöpft”, hieß es bei der Behörde. Gegen welche Finanzinstitute die Bußgeldverfahren eingeleitet wurden, ist nicht bekannt.