Urteil: Kein Potenzmittel auf Rezept bei MS
Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts hat ein an Multiple Sklerose (MS) erkrankter Mann kein Anrecht auf die Kostenübernahme von Potenzmitteln durch seine Krankenkasse.
Im konkreten Fall hatte ein Mann (51) geklagt und auf Artikel 3 des Grundgesetzes hingewiesen, nach dem niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Er argumentierte, dass Menschen mit Behinderung nach der UN-Behindertenrechtskonvention eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zugestanden werden muss. Sein Anwalt erklärte, dass sein Mandant durch die MS-Erkrankung an Erektionsstörungen leide und es ihm ohne potenzsteigernde Mittel nicht möglich sei, überhaupt Geschlechtsverkehr zu haben.
Das Gericht entschied jedoch, dass die Behandlung einer Erektionsstörung (erektile Dysfunktion) mit dem Medikament Cialis nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehört. Das Arzneimittel diene in erster Linie der Steigerung der Lebensqualität und solche Mittel seien grundsätzlich von der Versorgung durch die GKV ausgeschlossen, so das Gericht.
Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft zeigte sich über das Urteil enttäuscht. Bundesgeschäftsführerin Dorothea Pitschnau-Michel wies darauf hin, dass an MS Erkrankte vielfältige Einschränkungen hinnehmen müssten, die sehr belastend für sie seien und dass man Geschlechtsverkehr deshalb durchaus als “beziehungsstabilisierendes Element” gelten lassen könne. Auch Ilja Seifert, der Vorsitzende des Allgemeinen Behindertenverbands in Deutschland reagierte “maßlos enttäuscht” und bewertet das Urteil als “herben Rückschlag”.
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