Rezeptfreie Medikamente für Neurodermitis müssen selbst bezahlt werden

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die rezeptfreien Medikamente für Neurodermitis von den Betroffenen selbst bezahlt werden müssen (Az.: B 1 KR 24/10 R).

Im konkreten Fall hatte eine 38-jährige Frau gegen ihre Krankenversicherung geklagt, weil diese die Kosten für Fettsalben oder Ölbäder nicht übernehmen wollte. Die Klägerin, die auch Vorstandsmitglied des Deutschen Neurodermitis Bundes ist, argumentierte, dass sie die Salben dringend benötige und auf die Medikamente angewiesen sei. Ihre Anwältin wies darauf hin, dass das Eincremen der betroffenen Hautstellen zur Basistherapie gehöre. Die Kosten für diese Basispflege belaufen sich bei der Klägerin auf durchschnittlich über 500 Euro pro Monat. Das Landessozialgericht Celle-Bremen hatte die Klage der Frau bereits abgewiesen, ließ aber eine Revision beim Bundessozialgericht zu.

Das Bundessozialgericht folgte der Argumentation der Klägerin jedoch auch nicht, sondern erklärte, dass die Klägerin weder nach der Satzung der Krankenkasse noch dem Gesetz zufolge Anspruch auf die Kostenübernahme dieser Medikamente habe. Laut dem Modernisierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung aus dem Jahr 2004 sind rezeptfreie Medikamente grundsätzlich von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Für die Klägerin bedeutet das Urteil, dass sie – nach eigenen Angaben – nun mehrere zehntausend Euro zurückzahlen muss, da ihre Krankenkasse während des jahrelangen Rechtsstreit die Kosten für die rezeptfreien Medikamente vorläufig übernommen hatte.

In Deutschland leiden rund 2 Millionen Kinder und 2,5 Millionen Erwachsene an der chronischen Entzündung der Haut namens Neurodermitis. Die Betroffenen leiden häufig unter Hautrötungen und Ekzemen am Hals, im Gesicht sowie in den Armbeugen und Kniekehlen, die von einem heftigen Juckreiz begleitet sind. Neurodermitis kann unter anderem durch eine Störung des Immunsystems oder allergische Reaktionen ausgelöst werden. Nach Angaben der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DGG) ist Neurodermitis als schwere chronische Krankheit anerkannt.