Kostenloser Auslandskrankenschutz in der GKV endet 2012
Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann den von vielen Kassen angebotenen kostenlosen privaten Auslandsreisekrankenschutz mit weltweiter Geltung nur noch bis zum Jahresende in Anspruch nehmen. Das Bundesversicherungsamt als Kassenaufsicht hat das weitere Anbieten dieser Leistung ab 2013 untersagt.
Ein Ministeriumssprecher erklärte, dass das Bundesgesundheitsministerium die Rechtsauffassung des Bundesversicherungsamtes teile: Gesetzliche Krankenkassen dürfen den erweiterten Auslands-Krankenschutz nicht als eigene Leistung anbieten, da es hierfür „keine gesetzliche Ermächtigung“ gebe. Dem Sprecher zufolge ist den Kassen nur erlaubt, private Zusatzversicherungen zu ermitteln.
Grundsätzlich gilt der normale Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Krankenkassen nur für die EU und Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde. Allerdings kann es auch dort vorkommen, dass Kassenpatienten medizinische Behandlungen extra bezahlen müssen. Private Zusatzversicherungen können diesen Fall absichern, denn sie gelten weltweit und zahln im Notfall auch den Transport des Versicherten zurück nach Deutschland – kosten aber extra.
Wie viele Krankenkassen ihr Angebot nun entsprechend ändern müssen, ist nicht bekannt. Laut dem „Focus“ haben derzeit über 2 Millionen Versicherte die kostenlose Zusatzversicherung für Auslandsreisen.
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