Unbeaufsichtigtes Erhitzen von Fett kann Versicherungsschutz kosten

Wie die Fachzeitschrift “recht und schaden” unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Dortmund berichtet, kann das unbeaufsichtigte Erhitzen von Fett als besonders schwerer Pflichtverstoß gewertet werden, der einen Teil des Versicherungsschutz kosten kann (Az.: 2 O 101/11).

Im konkreten Fall hatte eine Hausfrau auf einer Herdplatte Fett erhitzt, um damit Pommes Frites zu frittieren. Währenddessen verließ sie jedoch das Haus, weil sie ihre Tochter abholen wollte. In dieser Zeit entzündete sich das Fett und der daraus resultierende Brand verursachte einen Gebäudeschaden von knapp 11.000 Euro und auch die Einbauküche war total zerstört. Die Wohngebäudeversicherung verweigerte die vollständige Kostenübernahme mit der Begründung, die Frau habe grob fahrlässig gehandelt.

Das Landgericht Dortmund gab der Versicherung Recht und bewerteten das Erhitzen von Fett aufgrund der leichten Entflammbarkeit als besonders gefährliche Tätigkeit im Haushalt. Bei einer solchen Tätigkeit hätte die Frau die Küche und schon gar nicht das Haus nicht verlassen dürfen. Deshalb ist die Versicherung berechtigt, ihre Leistungen um bis zu 50% zu kürzen, so die Richter.