Stiftung Warentest empfiehlt BU-Versicherung für junge Leute

In der aktuellen März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest empfiehlt die Stiftung Warentest günstige Tarife mit sehr guten Konditionen für Berunfsunfähigkeitsversicherungen (kurz: BU-Versicherungen) für Azubis und Studenten. Insgesamt werden 25 Tarife vorgestellt, die allerdings teilweise große Preisunterschiede aufweisen. Ein Vergleich der einzelnen Tarife zeigt, wie viel sich beim Abschluss der richtigen Police sparen lässt. Als Musterbeispiel dient eine 20-jährige BWL-Studentin im 1. Semester, die eine monatliche Rente von 1.000 Euro vereinbart. Während sie für den Versicherungsschutz (Laufzeit: 47 Jahre) bei der Allianz pro Jahr 421 Euro zahlt, kostet das teuerste Angebot im Test mehr als doppelt so viel. Anders als bei anderen Tests hat die Stiftung Warentest die beschriebenen Policen nicht mit Noten bewertet, sondern die jeweiligen Kosten und Versicherungsbedingungen gegenübergestellt. Als besonders preisgünstig werden allerdings die Tarife der Allianz, AXA und der Barmenia genannt.

Vorsicht heißt es bei sogenannten Starterpolicen. Hierbei handelt es sich um Angebote, deren Prämien zunächst sehr günstig sind, dann aber zunehmend teurer werden. Die Stiftung Warentest rät hier, unbedingt darauf zu achten, frühzeitig in einen Normaltarif zu wechseln.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, da sie im Schadensfall vor dem finanziellen Ruin schützen kann. Wenn der Versicherte zu mindestens 50% invalide ist und den zuletzt ausgeübten Beruf (oder den angestrebten Beruf oder die Weiterführung der Ausbildung) deshalb nicht mehr ausüben kann, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente. Die BU-Versicherung ist einer reinen Unfallversicherung immer vorzuziehen, da letztere nur bei Invalidität durch Unfall zahlt, in den meisten Fällen aber eine Krankheit der Grund für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Berufsleben ist.

Gerade für Studenten und Azubis ist laut Stiftung Warentest eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig, da sie im Invaliditätsfall in der Regel keine staatliche “Rente wegen Erwerbsminderung” bekommen. Die Voraussetzung hierfür ist nämlich, dass der Betreffende 5 Jahre lang bei der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen und in den letzten 3 Jahren in diese eingezahlt haben muss.