Ansprüche ehemaliger Lebensversicherungs-Kunden

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes zur vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen sind die Folgen noch völlig unklar.

Die Karlsruher Richter hatten entschieden: Versicherungskunden, die ihre Lebensversicherung in den Jahren 1994 bis 2001 gekündigt haben und weniger als die Hälfte ihrer eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt bekamen, haben Recht auf eine Nachzahlung.

Expertenschätzungen zufolge könnten davon rund 10 Millionen Kunden betroffen sein. Bislang allerdings scheinen sich noch relativ wenige Berechtigte bei den Lebensversicherern zu melden.

Verbraucherschützer jedoch raten zu raschem Handeln: Viele Ansprüche könnten bereits in Kürze verjähren.