Kein Rabatt für Eltern bei Rentenbeiträgen

Das Bundessozialgericht wies die Klage von drei kinderreichen Vätern ab, die Väter hielten die volle Beitragspflicht von Eltern zur gesetzlichen Rentenversicherung für nicht verfassungsgemäß. (Aktenzeichen: B 12 KR 16/05 R, 19/04 R und 20/04 R).

Die drei Kläger beriefen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2001, wonach Eltern bei der Pflegeversicherung bessergestellt werden müssen als Kinderlose. Allerdings waren Sie bereits im Jahre 2003 mit der gleichlautenden Klage aus formalen Gründen vor ein und demselben Gericht gescheitert. Die Väter geben nicht auf und wollen nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. (Via: Finblog)