Verkehrswertermittlung einer Immobilie

Mit dem Verkehrswert wird der aktuelle Wert einer Immobilie definiert. Lange Zeit wurden in Deutschland die Begriffe Marktwert und Verkehrswert separat verwendet. Dies hat sich mit der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2004 verändert.

Der Verkehrswert wird stets im Rahmen von der Verkehrswertermittlung bestimmt. Als Wert wird in diesem Fall der Durchschnitt der Preise angenommen, die zum Wertermittlungszeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt oder sicher erzielbar wären.

Bei der Durchschnittsbildung werden keine abweichenden Preise berücksichtigt. Diese können sich durch nicht allgemein geltende Besonderheiten ergeben. Solche Besonderheiten sind spezielle persönliche Umstände. Für die Datengrundlagen werden vor allem die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zur Hand genommen. Eine wichtige Basis bei der Verkehrswertermittlung sind die Bodenrichtwerte, die veröffentlicht werden.

Der Beleihungswert einer Immobilie darf den Verkehrswert, der übermittelt wurde, nicht übersteigen. Von dem Verkehrswert müssen Begriffe wie Versicherungswert und Einheitswert abgegrenzt werden. Der Verkehrswert von Immobilien wird häufig auch als Jedermannswert bezeichnet. Damit der Verkehrswert ermittelt werden kann, werden verschiedene Wertermittlungsverfahren zur Hand genommen. Von dem Sachverständigen wird die Ermittlung nach mindestens zwei der gebräuchlichen Verfahren durchgeführt.