Hausratversicherung zahlt nicht für aus dem Garten gestohlenes Rad
Wer sein Fahrrad über seine Hausratversicherung versichern lässt und das Rad im Garten abstellt, kann im Falle eines Diebstahls eine böse Überraschung erleben. Wenn ein Fahrrad nämlich aus dem Garten gestohlen wird, zahlt die Hausratversicherung nicht und zwar unabhängig davon ob das Fahrrad auf einem abgesperrten Grundstück stand oder selbst abgeschlossen war.
Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin erklärt, dass die Hausratversicherung immer nur den abschließbaren Wohnbereich absichert. Dazu gehört neben der Wohnung bzw. dem Wohnhaus auch der Keller oder auch ein abschließbarer Schuppen, aber nicht der Garten.
Handelt es sich bei dem Fahrrad um ein besonders hochwertiges und teures Exemplar, kann sich der Abschluss einer separaten Fahrradversicherung lohnen. Diese sichert das Fahrrad – je nach Vertrag – auch unterwegs oder im Garten hinter dem Haus ab. Allerdings kostet eine solche Versicherung oft mehr als die gesamte Hausratversicherung, so Lübke. Deshalb rät er Fahrradfahrern dazu, dass sie ihr Fahrrad grundsätzlich nie im Freien abstellen sollen, sondern auch auf dem eigenen Grundstück in einen abschließbaren Wohnbereich unterbringen sollen.
- Fairness-Check bei Kfz-Versicherungen - 24. Mai 2014
- BGH-Urteil: Bearbeitungsgebühren für Kredite unzulässig - 18. Mai 2014
- Freies Fahren auf Rennstrecke nicht versichert - 12. Mai 2014