Private Krankenversicherung: Einkommensgrenzen und Änderungen in 2012

Mit Jahresbeginn haben sich sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte in Deutschland wichtige Änderungen ergeben. Zum Jahresbeginn stieg die Jahresarbeitsentgeltgrenze von bislang 49.500 Euro auf 50.850 Euro.

Die jährliche Beitragsbemessungsgrenze wurde zudem von 44.550 Euro auf 45.900 Euro angehoben. Bei der PKV wird es ab Ende Dezember 2012 Unisex-Tarife geben. Demnach dürfen die Beiträge ab diesem Zeitpunkt von den Versicherern nicht mehr geschlechterabhängig berechnet werden. Seit Jahresanfang können durch den Anstieg der JAEG weniger GKV-Mitglieder in die private Krankenversicherung wechseln.

Des Weiteren mussten einige privatversicherte Arbeitnehmer wieder der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Damit ein Wechsel in die PKV möglich ist, muss ein Arbeitnehmer ab 2012 jährlich ein Bruttoeinkommen in Höhe von 50.850 Euro erzielen.

Einkommensunabhängig können auch weiterhin Studenten, Beamte und Selbständige zwischen PKV und GKV wählen. Sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte ist die Erhöhung der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze von Bedeutung. Sie wurde auf 45.900 Euro angehoben. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird bei der Berechnung der GKV-Beiträge nicht mehr berücksichtigt und demnach zugunsten des Versicherten behandelt. Der maximale Arbeitgeberzuschuss wurde mit dem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze zudem bei der PKV angehoben.