Wer bezahlt Silvesterschäden?

Auch beim Jahreswechsel kann es durch Silvesterraketen oder Böllern zu Versicherungsfällen kommen – doch welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig? Zwar stellt das alljährliche Feuerwerk bei korrekter Handhabung laut ADAC in der Regel keine Gefahr für draußen geparkte Autos dar, aber in Ausnahmefällen kann es dennoch zu Schäden kommen. Verursachen herabfallende Raketen auf dem Auto schwarze Flecken, können diese meistens einfach abgewischt werden. Schwieriger ist es dagegen, wenn durch einen Brand oder eine Explosion Scheiben beschädigt werden. Dann übernimmt die Kfz-Teilkaskoversicherung. Liegt jedoch eine mutwillige Zerstörung vor oder das Auto wird durch herabfallende Raketen zerbeult, so ist das ein Fall für die Vollkaskoversicherung.

Beschädigt eine Silvesterrakete das Dach oder das Mauerwerk eines Hauses, so ist die Wohngebäudeversicherung für die Übernahme der Reparaturkosten zuständig. Werden dabei auch Möbel beschädigt, sind diese ein Fall für die Hausratversicherung. Kommt es in der Silvesternacht zu Verletzungen durch ein Feuerwerk, zahlt die Krankenversicherung die notwendigen medizinischen Behandlungen. Kommt eine andere Person durch die Leichtisnnigkeit im Umgang mit Feuerwerkskörpern zu schaden, kann es zu Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen kommen, die von der privaten Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen werden. Sollten die Verletzungen so schlimm sein, dass dauerhafte körperliche Schäden zurückbleiben und es sich um einen Unfall handeln, muss die private Unfallversicherung des Verletzen einspringen.

In der Regel passieren aber keine schweren Unfälle, sondern eher kleinere Missgeschicke, die aber ebenfalls Kosten verursachen können. Ruiniert ein Partygast z.B. den neuen Teppichboden durch Rotwein, so kann er den Schaden über seine private Haftpflichtversicherung abwickeln.