Familientarif Haftpflicht: Deliktunfähige Kinder nicht immer mitversichert

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass in vielen sogenannten Familientarifen in der Privathaftpflichtversicherung die von Kleinkindern verursachten Schäden nicht zwangsläufig mitversichert sind, auch wenn der Name dies suggeriert. Zwar werben manche Versicherer, wie die Öffentliche Versicherung Bremen (ÖVB) und die Versicherungsgruppe Hannover (VGH) sogar mit dem “Schutz für die ganze Familie”, doch dieser Slogan täuscht. Während die Familientarife in der gesetzlichen Krankenversicherung Kleinkinder mitversichern, ist dies bei privaten Haftpflichtpolicen keineswegs immer der Fall.

Viele Haftpflichtversicherer nutzen die Gesetzesvorlage, nach der Kinder in Deutschland erst ab 7 Jahren (im rollenden Straßenverkehr erst ab 10 Jahren) als deliktfähig gelten. Erst ab diesem Alter müssen Kinder bzw. ihre Eltern für Schäden haften. Viele Versicherer sind deshalb der Ansicht, dass sie keine Zahlungsverpflichtung eingehen müssen, wenn das Kind noch nicht deliktfähig ist, es also gar keinen Schuldigen gibt. Leistungen erbringen sie nur, wenn Eltern ihre Aufischtspflicht verletzt haben, ansonsten muss der Geschädigte die Kosten für den Schaden selbst tragen.

Manche Familientarife versichern jedoch auch deliktunfähige Kinder. Laut Stiftung Warentest ist dies z.B. bei den XL- und XXL-Tarifen der Interrisk und dem Konfort- und Premium-Tarif der ARAG der Fall. Die HanseMerkur und die Medien-Versicherung verlangen für die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder eine Selbstbeteiligung zwischen 100 und 300 Euro. Wichtiger als die Selbstbeteiligung ist jedoch die Deckungssumme, die teilweise sehr niedrig ist. Die Stiftung Warentest empfiehlt Tarife mit einer Deckungssumme bis mindestens 30.000 Euro.