Kfz-Versicherung zahlt für Schäden durch Hagel nur einmal

Wie das Amtsgericht München entschied, muss eine Versicherung für den durch Hagel entstandenen Schaden an einem Fahrzeug nur einmal aufkommen (Az.: 271 C 10327/10). Das Urteil ist rechtskräftig.

Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer aus München im Jahr 2008 einen Hagelschaden an seinem Peugeot. Laut einem Sachverständigengutachten beliefen sich die Kosten für eine Reparatur auf 2.409 Euro. Der Autofahrer ließ sich diese Summe von seiner Versicherung auszahlen, aber sein Auto nicht reparieren.

Im folgenden Jahr wurde das Auto erneut durch Hagel beschädigt. Wieder ließ der Mann den Schaden von einem Sachverständigen begutachten. Der Gutachter kannte den Vorschaden nicht und bezifferte den vorliegenden Schaden auf 2.625 Euro. Die Versicherung zahlte dieses Mal jedoch nicht die gesamte Summe, sondern zog von dieser die Selbstbeteiligung (150 Euro) und die im Vorjahr gezahlte Schadenssumme (2.409 Euro) ab. Sie überwies dem Versicherten die Restsumme von 66 Euro, wogegen dieser klagte.

Das Amtsgericht München gab jedoch der Versicherung recht, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins berichten. Das Gericht erklärte, dass die Versicherung nur die Kosten übernehmen muss, die es braucht, um den vorherigen Zustand des Fahrzeugs wieder herzustellen. Das jüngste Gutachten ist ohne Kenntnis des Vorschadens entstanden, deshalb sei die Berechnung des Sachverständigen keine zulässige Grundlage für eine Schadenserstattung. In einem solchen Fall muss die Versicherung nur den Schaden erstatten, der “technisch und rechnerisch” vom ersten Hagelschaden eindeutig abgrenzbar ist. Ist dies nicht feststellbar, so geht dies zu Lasten des Geschädigten, weil dieser den Erstschaden nicht repariert hat lassen.