Kfz-Versicherung: Bei schlechter Ladungssicherung droht Leistungskürzung

Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken müssen Autofahrer, die ihre Ladung schlecht sichern, damit rechnen, dass ihre Kaskoversicherung im Falle eines Unfalls die Leistungen kürzt (Az.: 5 U 395/09). Auf dieses Urteil weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer auf einem Anhänger einen vollkaskoversicherten Porsche geladen, der aber schlecht austariert war. Als der Mann während der Fahrt ins Schleudern geriet, kam er von der Straße ab. Die mangelhafte Sicherung des Porsches wertete die Versicherung als fahrlässig und kürzte die Leistung, wogegen der Mann klagte.

Doch das OLG Saarbrücken folgte der Argumentation der Versicherung und sah in dem unzureichenden Verladen des Autos eine Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht. Der Mann hätte wissen müssen, dass eine gleichmäßige Gewichtsverteilung bei einem Auto mit schwerem Heckmotor besonders wichtig sei, so das Gericht. Die Versicherung sei deshalb dazu berechtigt, die Versicherungsleistung um 25% zu kürzen.

DAV-Mitglied und Verkehrsrechtler Klaus Schneider weist darauf hin, dass diese Entscheidung auch auf andere Beispiele übertragen werden kann. Somit darf auch die Transport- oder eine andere Versicherung wegen unzureichend gesicherter Ladung die Leistung kürzen.