Urteil: Mord ist kein Arbeitsunfall

Es war ein kurioser Prozess, der vor dem Landessozialgericht in Baden-Württemberg gehalten wurde. Er endete mit dem Urteil, dass Mord nicht als Arbeitsunfall gewertet werden kann (Az.: L 2 U 5633/10).

Im konkreten Fall ging es um eine Wirtin, deren 59-jähriger Mann von ihrem gemeinsamen Sohn (38) ermordet wurde. Zum Zeitpunkt der Tat befand sich der Mann auf der Rückfahrt vom Steuerberater, als er von seinem arbeitslosen Sohn aus dem Auto gelockt wurde, indem dieser eine Panne vortäuschte. Der Sohn schlug seinem Vater mehrmals mit einem Hammer auf den Kopf, übergoss ihn mit Benzin und zündete ihn an. Die Wirtin verlangte von der Unfallversicherung ihres ermordeten Mannes eine Witwenrente, die ihr jedoch verweigert wurde. Die Versicherung begründete ihre Weigerung damit, dass der Mord aus privaten Gründen begangen wurde und deshalb keinen Arbeitsunfall darstellt.

Die Stuttgarter Richter folgten dieser Argumentation und verweigerten der Witwe die Hinterbliebenenrente. Die Tat habe in keinem “betrieblichen Zusammenhang” gestanden und dass sie während einer betriebsbedingten Autofahrt begangen wurde, sei reiner Zufall gewesen. Der Sohn habe den Mord lange vorher geplant und aus Hass gegen seinen Vater begangen, weil dieser seine Frau sexuell belästigt habe, so die Begründung des Gerichts. Der Täter wurde inzwischen zu lebenslanger Haft verurteilt.