Krankentagegeldversicherung für Selbstständige
Viele Kleinunternehmer sind als ‚"Einzelkämpfer" aktiv: Sie werben neue Kunden, erledigen tagsüber die Aufträge und abends die Buchhaltung.
Fällt der Selbstständige krankheitsbedingt aus, sind oft keine Mitarbeiter vorhanden, die einspringen könnten. Die Folge: Liegt der Kleinunternehmer z.B. mit einem gebrochenen Bein im Krankenhaus, kann er kein Geld verdienen. Sind nun keine ausreichenden Ersparnisse vorhanden, droht schnell eine finanzielle Schieflage.
Gegen dieses Risiko können sich Selbstständige und Freiberufler jedoch absichern, indem sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen.
Die Höhe des Tagegeldes und der Zeitpunkt, an dem die Zahlung einsetzt, kann mit dem Versicherer individuell vereinbart werden. Das Krankentagegeld darf allerdings nicht höher ausfallen als das nachweisbare Einkommen.
Die Höhe des gewünschten Krankentagegeldes und der Zeitraum der Zahlung bestimmen auch die Beitragshöhe. Weitere Faktoren sind das Eintrittsalter und das Geschlecht des Versicherten.
- Mit ‚”Wohn-Riester” zur eigenen Immobilie - 6. Juni 2006
- Wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben? - 6. Juni 2006
- Krankenkassebeiträge steigen auf breiter Front - 6. Juni 2006