Unfall in der Arbeitspause ist nicht automatisch versichert

Nach einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts haftet die gesetzliche Unfallversicherung nicht zwangsläufig für alle Unfälle, die während einer Arbeitspause geschehen (Az.: L 3 U 52/11). Zwar gilt der gesetzliche Unfallschutz grundsätzlich auch für die Arbeitspausen, allerdings nur dann, wenn sich der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum auch an einem Ort befindet, der mit der versicherten Tätigkeit, also dem Arbeitsplatz, zusammenhängt.

Im konkreten Fall ging es um einen angestellten Busfahrer, der während seiner Pause ein Fußballspiel besuchte. Beim Verlassen des Stadions erlitt der Mann einen Unfall. Die zuständige Berufsgenossenschaft verweigerte jedoch die Übernahme der Folgekosten mit der Begründung, dass es sich hier um keinen Arbeitsunfall oder Unfall am Arbeitsplatz handele.

Die Richter folgten dieser Argumentation und bewerteten den Besuch eines Fußballspiels während der Arbeitspause als eine Tätigkeit, die der Privatsphäre des Mannes zuzuordnen sei. Die Pause zwischen zwei Fahrten eines Busfahrers steht demnach nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn der Busfahrer in dem versicherten Umkreis um seinen Bus herum bleibt und die Pause nicht als Freizeit privat gestaltet. Nur dann handele es sich um einen Arbeitsunfall, so das Gericht.