Autozubehör der Versicherung melden!

Harald Hagedorn vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute weist darauf hin, dass nachträglich installiertes Zubehör im Auto stets der Versicherung gemeldet werden muss. Wer dies vergisst, kann sonst im Falle eines Diebstahls oder eines Brandes auf den Kosten für diese Teile sitzen bleiben, berichtet die WAZ Mediengruppe. Versicherungen zahlen nämlich nur für das, was auch tatsächlich schwarz auf weiß belegt ist bzw. werden kann. Deshalb sollten Autobesitzer die Rechnungen über ihr nachträglich gekauftes Zubehör wie z.B. Alufelgen oder Schalensitze unbedingt aufbewahren.

Je nach Vertrag zahlt die Kfz-Versicherung für nachträglich installierte Extras maximal 500-1000 Euro, wenn ihr Wert nicht nachgewiesen werden kann. Dies kann umgangen werden, indem die zusätzlich eingebauten Geräte dem Versicherer gemeldet werden. Diese werden dann im Vertrag dokumentiert, allerdings muss der Kunde – je nach Gegenstand – auch mit einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags rechnen. Wie stark der Beitrag ansteigt, hängt vom jeweiligen Versicherungsschutz (Teilkasko, Vollkasko) ab. Etwa 100 Zusatzteile (z.B. Leselampe, Zusatzarmaturen) lassen die Versicherungen in der Regel ohne Beitragserhöhung in den Versicherungsschutz einfließen.

Wer sicher gehen will, sollte sich bei seiner Versicherung informieren, welche Zusatzausrüstung beitragsfrei mitversichert werden kann und für welche Zubehörteile ein Aufschlag zu zahlen ist. Alternativ kann man sich natürlich auch direkt eine teurere Versicherung aussuchen, die von Beginn an eine umfassendere Ausstattung versichert.